Arztbesuch in Spanien

Wie auch in Deutschland wird man auch in Spanien als Inhaber der europäischen Gesundheitskarte in staatlichen Arztpraxen und Hospitälern zunächst einmal kostenlos “auf Versicherungskarte” behandelt.

Normalerweise haben alle Versichertenkarten das EHIC Zeichen der europäischen Krankenversicherungskarte mit drauf.

Selbstverständlich gibt es aber auch, wie auch in Deutschland privat ärztliche Praxen und auch Hospitäler, wo man eine Rechnung als Privatpatient bekommt.

Da stundenlange Wartezeiten nicht gern in Kauf genommen werden, lassen sich viele Deutsche in Spanien Privat ärztlich behandeln, wo man ihnen erzählt, das die sich ja das Geld von ihrer Krankenkasse erstatten lassen könnten. Einige Wochen später erfährt dann der Betreffender von seiner Krankenkasse, das wenn überhaupt, lediglich ein Teil erstattet werden kann.

Wo der nächste Kassenarzt ( Centro de Salud ) oder das nächste Kassen Hospital ( Hospital )  sich befindet, kann man leicht erfragen, auch durch einen Anruf bei seiner Krankenkasse, die gern Adressen nennen

.In dringenden Fällen geht man im Hospital direkt zur Notaufnahme ( Urgencias )

Ein Tipp noch für Mitglieder einiger Krankenkasse, z.B. die Techniker Krankenkasse hat mit vielen Privatärzten in Spanien Kooperationsverträge, so das sie auch dort bei Vorlage der Krankenversicherungskarte kostenlos behandelt werden.

Letztlich jedoch haftet der Patient für die Kosten, die Krankenkassen prüfen ihre Leistungspflicht.

Auch wenn die Behandlung über die European Health Insurance Card ( EHIC ) erfolgte erhalten Versicherte lediglich medizinisch notwendige und erstattungsfähige Leistungen im Ausland, wobei dies auch nur für Auslandsaufenthalte für maximal 6 Wochen im Jahr gilt. ( § 18 Abs. 3 SGB V )