Eine in Deutschland geforderte Hauptuntersuchung kann entgegen Gerüchten nicht in Spanien gemacht werden !
Es gibt verschiedene Gründe das die gemäß § 29 StVZO leider nicht im Ausland durchgeführt werden kann. Andererseits wird zum Zweck der regelmäßigen technischen Überwachung eine Rückführung des Fahrzeug nicht gefordert.
Sämtliche im Ausland durchgeführten Untersuchungen werden in Deutschland nicht anerkannt !
Wenn die Plakettengültigkeit während eines Auslandsaufenthaltes überschritten wird, muss eine Untersuchung bei der Einreise nach Deutschland ohne schuldhafte Verzögerung an der nächsten Prüfstation nachgeholt werden.
Übrigens melden alle HU Untersuchungsstellen seit Oktober 2017 alle durchgeführten Hauptuntersuchungen dem KBA, die dort automatisch an die Zulassungsstellen weitergeleitet werden um dort verifiziert zu werden.
Fahrzeuge im Ausland:
Grundsätzlich dürfen Fahrzeuge bis zu einem Jahr im Gastland sein. Danach wird ein “ständiger” Standort im Gastland angenommen, mit entsprechenden Zoll -, Zulassungs - und Versicherungsrechtlichen Anforderungen.
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