Gewährleistung
Auch nach spanischem Recht hat der Verkäufer für Mängel der Kaufsache einzustehen, soweit diese im Rahmen ihrer Beschaffenheit zum bestimmungsgemäßen Gebrauch ungeeignet ist oder ihre Gebrauchs Tauglichkeit derart eingeschränkt ist, dass nicht anzunehmen ist, dass der Käufer die Kaufsache überhaupt oder aber zu diesem Preis gekauft hätte.
Im Rahmen der Gewährleistung kann der Käufer den Kaufpreises mindern, der vom Kaufvertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.
Die Gewährleistung kann vom Käufer nur innerhalb bestimmter Fristen geltend gemacht werden.
Bei einem Verbrauchsgüterkauf muss der Mangel innerhalb von zwei Jahren nach Übergabe aufgetreten und binnen drei Jahren geltend gemacht worden sei.
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