Parken

In Spanien darf man nur bei weißen Parkflächenmarkierungen kostenlos parken, sofern es nicht durch Beschilderung ( z.b. Taxi ) verboten bzw. eingeschränkt ist.

Blau markierte Parkflächen sind kostenpflichtig, gelbe Markierung bedeutet Parkverbot.

In der grünen Parkzone dürfen nur Anwohner Parken, in der orangen Parkzone nur Bewohner der jeweiligen Gemeinde bzw. öffentliche Fahrzeuge. Bei letzterem liegen diese Parkräume häufig in der Nähe von Einkaufsmöglichkeiten, hier sollen Touristen den Einheimischen den zum einkaufen notwendigen Parkraum nicht wegnehmen. ( Frau müsste dann den großen Einkauf zum weit entfernten Fahrzeug schleppen )

Auf Plätzen steht manchmal ein großes weißes Schild mit Text in spanisch, da kann zum Beispiel draufstehen das Mittwochs Markt dort ist und Parken an diesem Tag verboten ist, ohne das ein Parkverbots Zeichen bzw Schild mit Zusatzschild vorhanden ist.

Falsch Parken kostet oft über 100 € Bußgeld, manchmal auch 300 € ( siehe googel Ergebniss bei Parken in Pula ( Kroatien  etc. )

Nach unserem Aufbruch in Cordoba bedeutet die “Lehre der Farben ) nun endgültig, das wir nur mit dem öffentlichen Bus in die Innenstädte fahren.

Fussgängerzone W

Achtung Bussgelder >>>>>

Nebenstehendes Schild bedeutet “Fussgängerzone” und nicht etwa “Spielstraße”. Die Beschriftung oben heißt übersetzt “Fußgängerzone”, die untere “außer autorisierten”, bedeutet also das nur Fahrzuge mit Sondererlaubnis hier reinfahren dürfen.

Ärgerlich für einen Kollegen mit Motorroller, der glaubte es handle sich um eine Spielstraße und er dürfte auf den freien markierten Parkflächen sein Motorrad stellen. Eine Parkkralle wies ihn eindringlich auf den tatsächlichen Tatbestand hin und neben einem hohen Geldbetrag kostete es einen halben Tag das Fahrzeug wieder “frei zu bekommen”.

Wie kam es zu dem Mißverständnis ?

Der Kollege wurde von den runden Rädern des Kinderwagen irritiert, weder in den deutschen, Schweizer, Österreicher, Französischen ...Schildern ist etwas anderes wie ein Fußgänger abgebildet.

So dachte der Kollege es sei eine Spielstraße auf der Fußgänger Vorfahrt haben


Andalusien:   Parken erlaubt, Wohnen verboten

 Mit der Reglamento General de Circulación y en la instrucción de desarrollo 08/V-74  hatte Sevilla versucht, das generelle Parken von Wohnmobilen innerhalb der Stadt zu verbieten. Da auch viele Städte an der Costa del Sol dies so handhaben, wurde nun vom obersten Gericht Andalusien dies in soweit eingeschränkt, das zwar keine Stützen heruntergefahren werden dürfen oder etwas heraus gestellt werden darf.

Jedoch ist ganz normales Leben im Wohnmobil inkl übernachten erlaubt, wenn keine Außenwirkung statt findet. ( Orginaltext )